![]() FrauenförderplanDas Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW vom 09.11.1999 dient der Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und der Förderung der Frauen (§ 1). Hierzu hat jede Dienststelle mit mind. 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von 3 Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen (§ 5). Für die RWTH Aachen besteht der Frauenförderplan aus einem Rahmenplan für die gesamte Hochschule und aus den Förderplänen der Fachbereiche, der Verwaltung sowie der zentralen Einrichtungen und Betriebseinheiten. Die Fortschreibung der Frauenförderpläne ist nach Ablauf von 3 Jahren vorgesehen. Zusätzlich sollen zwischenzeitlich die jeweils aktuellen Statistiken mit denen des vorangegangenen Zeitraums verglichen und in einem Zwi-schenbericht dargestellt werden. Dieser Frauenförderplan wurde vom Dekan des FB 8 (Prof. Michael Bastian) mit aktiver Un-terstützung durch seine persönliche Referentin (Frau Bettina Rollersbroich) erarbeitet, die gleichzeitig Fachbereichs-vertreterin der Gleichstellungsbeauftragten ist.
Im angehängten Dokument finden Sie den Frauenförderplan der RWTH Aachen vom 21.11.2008. Eltern-Service-Büro |
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